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Budgetplan.ch

Milchbüechli

Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage.

Mehr verlangt das Gesetz nicht. Zuerst klären wir, ob es für Ihre Firma reicht. Dann buchen Sie. Am Jahresende liegt die Rechnung für die Steuererklärung bereit.

Gelbe Emaille-Milchkanne mit Holzgriff auf grauem Betonboden

Schritt 1

Darf ich das?

Schritt 2

Buchen

Erfassen Sie Geld dann, wenn es tatsächlich fliesst. Nur Geschäftliches, und zu jeder Buchung gehört ein Beleg: Schreiben Sie die Nummer auf den Beleg.

DatumBelegTextKategorieBetrag

Schritt 3

Übersicht

Ihre Einnahmen haben 100'000 Franken erreicht. Prüfen Sie die Mehrwertsteuerpflicht (Art. 10 Abs. 2 MWSTG). Die Abrechnung selbst macht dieses Werkzeug nicht.
Ihre Einnahmen haben 500'000 Franken erreicht. Ab dem nächsten Geschäftsjahr genügt das Milchbüechli voraussichtlich nicht mehr (Art. 957 Abs. 1 OR). Reden Sie mit einer Treuhänderin.
Einnahmen und Ausgaben pro Monat
MonatEinAusErgebnisLaufend

Einnahmen nach Kategorie

Ausgaben nach Kategorie

Schritt 4

Vermögenslage

Das Gesetz verlangt neben Einnahmen und Ausgaben auch die Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Einmal am Jahresanfang, einmal am Jahresende: Dann sieht die Steuerbehörde, was im Betrieb steckt.

Vermögen und Schulden am Jahresanfang und Jahresende
Posten1. Januar31. Dezember
Vermögen minus Schulden0.–0.–
Veränderung im Jahr0.–
Ergebnis aus den Buchungen0.–

Die beiden Zahlen müssen nicht gleich sein: Privatbezüge, Einlagen und offene Rechnungen verändern das Vermögen, ohne dass Geld gebucht wurde.

Schritt 5

Sichern und abgeben

Ihre Buchungen liegen nur in diesem Browser. Speichern Sie die Sicherungsdatei an einem Ort, den Sie auch in zehn Jahren noch finden.

Ihre Eingaben bleiben auf diesem Gerät.

Das Werkzeug ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Praxis Ihrer Steuerbehörde.