Milchbüechli
Einnahmen, Ausgaben, Vermögenslage.
Mehr verlangt das Gesetz nicht. Zuerst klären wir, ob es für Ihre Firma reicht. Dann buchen Sie. Am Jahresende liegt die Rechnung für die Steuererklärung bereit.
Schritt 1
Darf ich das?
Schritt 2
Buchen
Erfassen Sie Geld dann, wenn es tatsächlich fliesst. Nur Geschäftliches, und zu jeder Buchung gehört ein Beleg: Schreiben Sie die Nummer auf den Beleg.
Schritt 3
Übersicht
| Monat | Ein | Aus | Ergebnis | Laufend |
|---|
Einnahmen nach Kategorie
Ausgaben nach Kategorie
Schritt 4
Vermögenslage
Das Gesetz verlangt neben Einnahmen und Ausgaben auch die Vermögenslage (Art. 957 Abs. 2 OR). Einmal am Jahresanfang, einmal am Jahresende: Dann sieht die Steuerbehörde, was im Betrieb steckt.
| Posten | 1. Januar | 31. Dezember |
|---|---|---|
| Vermögen minus Schulden | 0.– | 0.– |
Die beiden Zahlen müssen nicht gleich sein: Privatbezüge, Einlagen und offene Rechnungen verändern das Vermögen, ohne dass Geld gebucht wurde.
Schritt 5
Sichern und abgeben
Ihre Buchungen liegen nur in diesem Browser. Speichern Sie die Sicherungsdatei an einem Ort, den Sie auch in zehn Jahren noch finden.
Ihre Eingaben bleiben auf diesem Gerät.
Das Werkzeug ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Massgebend sind das Gesetz und die Praxis Ihrer Steuerbehörde.